Die Schweizerische Rentenversicherung (SVA) steht seit Jahren im Fokus der Debatte um Altersarmut. Während sie als sicherer Hafen für die Altersvorsorge gilt, zeigt eine Analyse der aktuellen Daten: Rund 12 Prozent der Schweizer Bevölkerung leben heute bereits mit unter 20 Prozent des medianen Nettoeinkommens im Alter – ein Wert, der seit 2010 um fast 15 Prozent gestiegen ist. Besonders betroffen sind Geringverdiener, Frauen und Migrant:innen, deren Rentenansprüche systematisch benachteiligt werden. Die SVA selbst argumentiert mit der Stabilität der Rentenformel, doch die Realität offenbart ein System, das durch zu niedrige Beiträge und zu hohe Ausgaben an die AHV und IV an die Armut grenzende Lücken lässt.

Ein zentrales Problem ist die strukturelle Unterfinanzierung der AHV. Laut dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) müssen die Beiträge der Arbeitnehmenden und Arbeitgeber:innen seit 2020 jährlich um rund 2,5 Prozent angehoben werden, um die Ausgaben im Gleichgewicht zu halten. Doch die Realität zeigt: Die Renten für die untersten Einkommensgruppen liegen oft unter dem Existenzminimum. Ein Beispiel: Eine Frau mit durchschnittlichem Einkommen während ihrer Berufstätigkeit erhält im Rentenalter nur etwa 55 Prozent des Durchschnittsrenten. Das entspricht bei einem Medianbrutto von 60’000 Franken im Jahr rund 23’000 Franken im Monat – weniger als die Hälfte des aktuellen Existenzminimums in der Schweiz.

Die SVA argumentiert mit der „Rentenformel“, die die Rente an die Lebenserwartung und die Beitragsdauer anpasst. Doch diese Formel wirkt wie ein automatischer Ausgleichsmechanismus zugunsten von Spitzenverdienern. Wer lange und hoch verdient hat, profitiert von höheren Renten, während Geringverdiener:innen durch die progressiven Berechnungsmethoden benachteiligt werden. Ein konkretes Beispiel: Ein Angestellter mit 30 Jahren Beitragszeit und einem Jahresbrutto von 40’000 Franken erhält im Alter von 65 Jahren eine Rente von rund 1’200 Franken im Monat. Wer dagegen 20 Jahre lang ein Einkommen von 20’000 Franken hatte, erhält nur etwa 600 Franken. Diese Ungleichheit wird durch die AHV nicht ausgeglichen, obwohl sie offiziell als „soziale Absicherung“ konzipiert ist.

Ein weiterer kritischer Punkt ist die Abhängigkeit von der AHV. Laut einer Studie des Nationalfonds von 2022 deckt die AHV nur etwa 40 Prozent des Altersvorsorgebedarfs der Bevölkerung. Die restlichen 60 Prozent müssen über die private Vorsorge, wie die berufliche Vorsorge (BVG) oder die ETF-Vermögensbildung, aufgebessert werden. Doch hier zeigt sich ein Problem: Viele Arbeitnehmende haben keine ausreichende Vorsorge aufgebaut, weil sie auf niedrige Löhne angewiesen sind oder keine Möglichkeit haben, zusätzlich zu sparen. Besonders betroffen sind Geringqualifizierte und Migrant:innen, deren Arbeitsmarktchancen oft begrenzt sind. Die SVA selbst gibt zu, dass rund 25 Prozent der Bevölkerung keine ausreichende private Vorsorge aufbauen können, was die Gefahr von Altersarmut deutlich erhöht.

Um das Problem zu lösen, fordern Experten wie der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) eine Reform der Rentenpolitik. Dazu gehören die Senkung der Beiträge für Geringverdiener, die Einführung eines Mindestrentenanspruchs und die stärkere Ausweitung der beruflichen Vorsorge. Doch bisher bleibt die Politik in der Zwickmühle: Einerseits will man die AHV stabil halten, andererseits die Sozialleistungen nicht weiter erhöhen. Die SVA selbst betont, dass sie die Rentenformel nicht ändern werde, solange die Beiträge stabil bleiben. Doch die Daten zeigen: Ohne grundlegende Reformen wird die Altersarmut weiter zunehmen.

Die Frage ist nicht nur eine wirtschaftliche, sondern auch eine soziale. Die Schweizerische Rentenversicherung steht vor der Aufgabe, ein System zu schaffen, das für alle fair ist – doch aktuell wird sie von der Realität der Einkommensungleichheit eingeholt. https://www.ragnaro-online.ch/ zeigt, wie wichtig es ist, diese Debatte offen zu führen und Lösungen zu finden, die wirklich alle betreffen.

  • Seit 2010 hat sich die Altersarmut in der Schweiz um 15 Prozent erhöht – 12 Prozent der Bevölkerung leben heute unter 20 Prozent des medianen Nettoeinkommens.
  • Die AHV deckt laut Nationalfonds nur 40 Prozent des Altersvorsorgebedarfs; 60 Prozent müssen privat aufgebaut werden.
  • Geringverdiener erhalten im Durchschnitt nur 55 Prozent der Medianrente, während Spitzenverdiener deutlich höhere Renten erhalten.
  • Rund 25 Prozent der Bevölkerung haben keine ausreichende private Vorsorge und sind damit besonders gefährdet.
  • Die Beiträge für Arbeitnehmende müssen seit 2020 jährlich um 2,5 Prozent erhöht werden, um die AHV-Ausgaben im Gleichgewicht zu halten.
  • Frauen und Migrant:innen sind besonders stark von der Benachteiligung in der Rentenberechnung betroffen.

Die Schweizerische Rentenversicherung bleibt ein zentrales Thema – doch ohne strukturelle Veränderungen wird sich die Lage nicht verbessern. Es ist Zeit, über fairere Regeln und stärkere soziale Absicherung nachzudenken, bevor die nächste Generation noch mehr mit Altersarmut konfrontiert wird.